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    Unterwegs im Namen des Herrn

    Von admin | 4.August 2011

    Wer ehrenamtlich für die Kirche und ihre Einrichtungen arbeitet, ist kostenfrei unfallversichert. Dieser Schutz gilt z.B. für das Schmücken des Christbaums in der Adventszeit ebenso wie für Unfälle etwa bei Proben des Kirchenchores.

    Dies berichtet der Sicherheitsreport der VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft) in seiner aktuellen Ausgabe.

    Weitere Informationen über dieses Thema gibt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter folgendem Link:

    Versichert im Ehrenamt

    Übrigens, die zuständigen Unfallversicherungsträger im kirchlichen Bereich sind:

    VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft): Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Landeskirchen, Schulen in kirchlicher Trägerschaft, Verwaltungen

    BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege): Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft

    GBG (Gartenbau-Berufsgenossenschaft): Friedhöfe

     

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