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    30 Tage Urlaub für alle

    Von admin | 8.Mai 2012

    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.2012 (9 AZR 529/10) zeigt Wirkung (wir informierten hier) . Nach Rücksprache mit der Personalabteilung haben ab sofort alle Beschäftigten einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Es sei denn, die ADK beschließt eine andere Regelung. Diese kann dann aber keinesfalls für die Vergangenheit gelten, sondern allenfalls Wirkung in der Zukunft entfalten.

    Für die über 40jährigen ändert sich nichts, die hatten sowieso einen Anspruch auf 30 Tage Urlaub (berechnet auf eine 5-Tage-Woche).

    Für die, die am 1.1.2012 noch nicht ihr 40.Lebensjahr vollendet hatten, heißt es aufpassen: Wer im Jahr 2011 nur 26 oder 29 Tage Urlaubsanspruch erhalten hatte, kann den höheren Anspruch geltend machen und den Mehrurlaub abfeiern. Derzeit geschieht dies nicht automatisch, sondern muss bei den Arbeitgebern beantragt werden. Ein entsprechendes Formular kann hier runter geladen werden. Dieses Formular sollte schnellstmöglich dort abgegeben werden, wo sonst auch der Urlaub beantragt wird.

    Achtung: der Resturlaub aus dem Vorjahr muss bis zum 30.09. angetreten worden sein, sonst verfällt er. Dies gilt auch für die überraschend hinzu gekommenen Urlaubstage.

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