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    Minijobs: Neuregelung ab 1.1.2013

    Von admin | 27.November 2012

    Neuregelung für Minijobber ab dem 1.1.2013

    Ab 01.01.2013 können Minijobber bis zu 450 Euro steuerfrei (dazu)verdienen. Die Geringfügigkeitsgrenze wird also von 400 auf 450 Euro angehoben.

    Minijobs bleiben weiterhin in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei.

    Neu ist, dass Minijobber ab 1.1.2013 im Grundsatz rentenversicherungspflichtig werden. 3,9 % der Einnahmen werden dann an die Rentenversicherung abgeführt. Bei einem 450-Euro-Job sind das dann monatlich 17,55 Euro. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber (wie bisher schon) 15 % an die Rentenversicherung.

    Minijobber erwerben dadurch Versicherungsschutz mit allen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wie z.B. Reha-Maßnahmen oder Erwerbsminderungsrente.

    Bei einem 450-Euro-Job (ausgeübt während des ganzen Jahres) erhöht sich durch die Versicherungspflicht die spätere Altersrente nach heutigem Stand um ca. 4,50 Euro.

    Diese Versicherungspflicht kann allerdings abgewählt werden, was im Regelfall wenig sinnvoll erscheint.

    Bestehende Minijobs sind von dieser Neuregelung nicht betroffen, es bleibt also alles beim Alten. Allerdings haben bestehende Minijobber das Recht, sich ab 1.1.2013 ebenso für die Versicherungspflicht zu entscheiden.

     

     

     

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    Topics: Aktuelles, Gesetze | Kommentare deaktiviert für Minijobs: Neuregelung ab 1.1.2013

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