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    ADK beschließt Sonderzahlung in Höhe von 30 Prozent

    Von admin | 27.November 2007

    In der gestrigen ADK-Sitzung (26.11.2007) haben sich die Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf eine Sonderzahlung in Höhe von 30 Prozent eines Bruttomonatslohnes geeinigt. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um eine Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld). Auch findet keine Anrechnung auf das Weihnachtsgeld für 2008 statt. Der Betrag wird mit dem Dezembergehalt ausbezahlt. Nähere Erläuterungen dazu auf der Homepage des MVV.

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