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    Endlich: Ab 01.01.2008 Stellenausschreibungen vorgeschrieben

    Von admin | 14.Dezember 2007

    Laut Rundverfügung G 10/2007 sind Dienstherren und Anstellungsträger ab dem 1. Januar 2008 verpflichtet, Mitarbeiterstellen vor der Besetzung auszuschreiben. Die Landeskirche hat dazu eine Stellenbörse eingerichtet.

    Die Verletzung der Pflicht zur Stellenausschreibung stellt für die Mitarbeitervertretung einen Grund dar, die Zustimmung zur Einstellung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin zu verweigern.

    Hier geht’s zur Stellenbörse

    Rundverfügung G 10/2007

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