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LKA behauptet: Kirchliche Mitarbeiter haben kein Streikrecht!
Von admin | 20.Februar 2008
In einem Schreiben des Landeskirchenamtes von heute Vormittag heißt es:
Die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, da sie keine Tarifvertragspartei sind, kein Streikrecht. Damit ist die Teilnahme an einem Streik oder einer ähnlichen Veranstaltung während der Arbeitszeit eine Verletzung der dienstvertraglichen Pflichten.Dies gilt auch für den o.a. Aufruf zur Versammlung vor der Marktkirche in Hannover.
Schreiben LKA vom 20.02.2008
Nähere Infos dazu auf der Homepage des Mitarbeitervertretungsverbandes unter www.mvv-k.de
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