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Na endlich: TV-L kommt!
Von admin | 21.April 2008
In der ADK-Sitzung vom 18.04.2008 gab es nun einen Rahmenbeschluss, der die eindeutige Orientierung auf den TV-L sicherstellt. Das bedeutet konkret:
– Übernahme der Entgelttabelle gem. TV-L
– Überleitung nach dem TV Ü (mit eigenen Regelungen zum Strukturausgleich)
– Jahressonderzahlung gem. § 20 TV-L (das heißt, es gibt ab November 2008 wieder ein „Weihnachtsgeld“ in Höhe von 95%/ 80%/50%/35% je nach Entgeltgruppe) und Beibehaltung der Arbeitszeit von 38,5 Wochenstunden.
Die Beibehaltung der Arbeitszeit stellt eine Abweichung vom TV L dar. Dort ist die Arbeitszeit, wie auch im kommunalen Bereich, erhöht worden auf z.T. 39 Std. 48 Minuten bzw. 39 Std.
Einiges bleibt aber noch zu klären:
– Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regelungen
– mögliche Einmalzahlungen
– Abgleich mit den Regelungen der Dienstvertragsordnung unter Einbindung eigener Regelungen zu Strukturausgleich, Leistungsentgelt und Einmalzahlungen nach dem TV-L.
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