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    Abschluss in der ADK endlich geschafft!

    Von admin | 11.Juni 2008

    Laut einer Mitteilung auf der Homepage des Mitarbeitervertretungsverbandes (www.mvv-k.de) wurde in der gestrigen Sitzung in der ADK die grundsätzliche Anwendung der Bestimmungen des TV-L durch die Anpassung der DVO beschlossen!

    -Es konnten keine Ausgleichsleistungen für das verspätete Inkrafttreten des TV-L (01.11.2006 beim Land Niedersachsen) durchgesetzt werden.

    -Doch es gilt die 38,5 Stundenwoche für alle Beschäftigten (ab 01.01.2009).
    -Die Einmalzahlung erfolgt nach TV-L in Höhe von 910, 610 und 210 € je nach Entgeltgruppe (im Juli 2008).

    2,9% Lohnerhöhung ab 2008 wird in in 2 Sonderzahlungen (August und Dezember 2008) überwiesen.

    -Die Jahressonderzahlung richtet sich nach TV-L mit 95, 80, 50 und 35% je nach Entgeltgruppe (November 2008).

    -Die neuen Regelungen treten zum 01.01.2009 inklusive der Überleitungen (wie TV-Ü, doch ohne Strukturausgleich und Leistungsentgelt) in Kraft.

    -Die einwendungsberechtigten Stellen sollen bis zum 27.06.2008 den Verzicht auf Einwendungen erklären, damit die Bestimmungen ohne weitere Verzögerungen umgesetzt werden können.
    Mehr dazu, die Bewertung und Stellungnahme des Arbeitnehmerbündnisses wird in Kürze veröffentlicht!

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