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    TV-L mit den Regelungen der DVO ab 01.01.2009

    Von admin | 8.Juli 2008

    Ab 01.01.2009 soll die 61. Änderung der Dienstvertragsordnung (DVO-2009) gelten. Darin wird in § 2 festgelegt, dass die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)  vom 12. Oktober 2006 in der für das Land Niedersachsen geltenden Fassung dann anzuwenden sind, wenn die DVO nichts anderes bestimmt.

    In den §§ 5 – 27  DVO-2009 sind die abweichenden kirchlichen Bestimmungen zum TV-L  aufgelistet. Eine Synthese, die die abweichenden Regelungen im Text des TV-L anzeigt, findet sich hier.

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