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Arbeitszeit ab 01.01.2009
Von admin | 15.August 2008
Schon vor dem 1. November 2004 bei „Kirchens“ ununterbrochen beschäftigt? Dann brauchen Sie eigentlich nicht weiterzulesen, denn für alle vorher Eingestellten und durchgängig Weiterbeschäftigten, ändert sich nichts: sie haben als regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten die 38,5-Stunden Woche. Und die behalten sie auch!
Für die ab dem 01. November 2004 neu eingestellten Kolleginnen und Kollegen gilt aber zur Zeit als regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten die 40-Stunden-Woche. Teilzeitbeschäftigte erhalten das Gehalt entsprechend dem Anteil ihrer wöchentlichen Arbeitszeit im Vergleich zu 40 Wochenstunden (z.B. 20/40=50%; 50% von 2.286,50€ =1143,25 € ). Für diese Mitarbeitenden gibt es ab 01.01.2009 eine freudige Überraschung: Für die gleiche Arbeit wie bisher gibt es mehr Geld!
Ab 01.01.2009 wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten für alle Mitarbeitenden auf 38,5 Stunden festgesetzt. Für Vollzeitbeschäftigte heißt das: Weniger Zeit „auf Arbeit“ für gleiches Geld. Für Teilzeitbeschäftigte ändert sich der Teilzeitfaktor, somit gibt es mehr Geld! Gleiches Beispiel wie oben: 20/38,5=52%; 52% von 2286,50= 1188,98 €.
Für Januar 2009 erhalten alle Mitarbeitenden eine Gehaltsabrechnung. Teilzeitbeschäftigte, die nach dem 1.11.04 ein neues Arbeitsverhältnis im kirchlichen Dienst begründet haben, sollten in dieser Abrechnung prüfen, ob im Feld „Teilzeitnenner“ die Zahl 38,5 eingetragen ist.
Geregelt ist das Ganze in der ab 01.01.2009 geltenden 61 Änderung der Dienstvertragsordnung (DVO) in § 11.
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