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Änderung bei den Reisekostenbestimmungen
Von admin | 17.September 2007
Seit dem 1.9.2007 gibt es bei den kirchlichen Reisekostenbestimmungen einige Änderungen. Auf folgenden Punkt möchten wir besonders hinweisen:
Die Ausschlussfrist, innerhalb der Anprüche auf Reisekostenvergütung geltend gemacht werden müssen, wird mit Inkrafttreten der kirchlichen Reisekostenbestimmungen zum 1.9.2007 auf sechs Monate halbiert. Die Frist beginnt mit dem Tage nach Beendigung der Dienstreise. Die Ausschlussfrist hat wie bisher auch schon zur Folge, dass Reisekosten, die nicht innerhalb der Frist geltend gemacht werden, verfallen und nicht mehr erstattet werden können. Nach Ablauf der Frist ist es NICHT möglich, im Rahmen einer Ermessensentscheidung noch einem gestellten Antrag zu entsprechen.
Wir bitten um Beachtung!
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