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Neue Entgeltordnung für Kirchenmusiker
Von admin | 12.März 2010
In der letzten Sitzung der ADK wurde eine neue Entgeltordnung für Kirchemusiker beschlossen. Das Dokument steht auf der Homepage des MVV zum Download bereit.
Die Dienstumfänge für Hauptgottesdienste und Amtshandlungen sind soweit unverändert geblieben. Neu ist lediglich der Punkt 9, „Amtshandlungen“ mit einer Dauer von mehr als 45 Minuten. Der Dienstumfang für diese Amtshandlungen wird zukünftig wie ein Hauptgottesdienst (also 3,25 Std.) berechnet. Wenn man an so manche Trauung mit vielen zusätzlichen Aktionen oder Taufen mit 5 Taufkindern denkt, ist das eine Regelung die längst überfällig war.
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