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    Fahrtkosten verfallen innerhalb von 6 Monaten

    Von admin | 10.Juni 2010

    Liebe Kolleginnen und Kollegen.

    Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass durch die bereits seit 2007 auf 6 Monate halbierte Ausschlussfrist Reisekostenvergütungen, die nicht innerhalb dieser Frist abgerechnet werden, verfallen! Es ist nicht möglich, nach Ablauf der Frist einem gestellten Antrag im Rahmen einer Ermessensentscheidung nachträglich noch zu entsprechen.

    Also: Fahrtkosten immer möglichst zeitnah abrechnen.

    In allen anderen Fällen gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr um eventuelle Ansprüche (z.B. bei Tariferhöhungen) geltend zu machen. Im Normalfall arbeitet die Personalabteilung Änderungen zuverlässig und automatisch ab. Trotzdem sollte hie und da ein Blick auf die Gehaltsabrechnung geworfen werden.

    Wir bitten um Beachtung.

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    Topics: Aktuelles | Kommentare deaktiviert für Fahrtkosten verfallen innerhalb von 6 Monaten

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