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    Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Von admin | 24.September 2010

    Seit 2004 sind Arbeitgeber nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX § 84 Abs. 2) verpflichtet, allen Beschäftigten, die in den letzten 12 Monaten länger als 6 Wochen erkrankt sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz BEM) anzubieten. Diese Vorschrift wird im kirchlichen Bereich bisher allerdings sehr selten umgesetzt.

    Da es beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement darum geht, gemeinsam mit dem betroffenen Mitarbeiter herauszufinden, welche betrieblichen Möglichkeiten es gibt, die Arbeitsfähigkeit des betroffenen Beschäftigten wiederherzustellen und dauerhaft zu erhalten, haben Landeskirche, Gesamtausschuss und auch wir als MAV für den Kirchenkreis Leine-Solling ein großes Interesse, diese Gesetzesvorschrift auf für unseren Kirchenkreis durchzusetzen.

    Erste diesbezügliche Gespräche zwischen Arbeitgebern und MAV Leine-Solling haben bereits stattgefunden.

    Die MAV Leine-Solling wird sich auf einer Sitzung der Sprengelarbeitsgemeinschaft eingehend mit der Thematik befassen.

    Über den weiteren Verlauf der Verhandlungen werden wir an dieser Stelle berichten.

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    Topics: Aktuelles, BEM, Dokumente, Gesetze | Kommentare deaktiviert für Betriebliches Eingliederungsmanagement

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