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Keine Einigung bei Neubesetzung der ADK
Von admin | 8.November 2010
Bei der Neubesetzung der Arbeitnehmerseite in der ADK konnte keine Einigung erzielt werden. Jetzt muss der Schiedsstellendirektor entscheiden.
Mit Schreiben vom 03. November hat die Geschäftsstelle der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen dem Direktor der Schiedsstelle mitgeteilt, dass sich die Arbeitnehmerorganisationen bis zum Ende der Amtszeit (31.10.2010) weder auf das Zahlenverhältnis der Arbeitnehmervertreter in der ADK noch auf einen gemeinsamen Schlichter geeinigt hätten. Jetzt entscheidet der Schiedsstellendirektor Bender, Richter am Landessozialgericht in Celle nach Anhörung der beruflichen Vereinigungen über das Zahlenverhältnis, das den beruflichen Vereinigungen in der ADK zusteht. Es geht um die Verteilung der neun Arbeitnehmersitze und auch um die Frage, welche Organisationen sich tatsächlich weiterbeteiligen wollen.
Quelle: www.mvv-k.de
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