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Ich heirate! Krieg‘ ich da frei?
Von admin | 11.Februar 2011
Diese Frage können wir mit einem eindeutigen „Jein“ beantworten.
Um in diesem Fall eine Arbeitsbefreiung zu erhalten, müssen z.B folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Es handelt sich um die kirchliche Trauung
und
2. Der Anlass fällt nicht auf einen sowieso schon arbeitsfreien Tag.
Treffen beide Bedingungen zu, gibt’s einen Tag Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge.
Zu welchen Anlässen es überhaupt Arbeitsbefreiung gibt und welche Punkte dabei zu beachten sind, haben wir unter folgendem Link zusammengefasst:
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