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  • TV-L

    Tarifvertrag für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Regelt Arbeitsbedingungen und Einkommen der Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst der Bundesländer. „Verwandt“ mit dem TV-öD (der das selbe, teilweise aber abweichend, für die Mitarbeitenden des Bundes und der Kommunen regelt). Der TV-L ist der Nachfolgevertrag für den BAT bzw. MtArb. Wurde verhandelt zwischen Vertretern der Bundesländer und der Gewerkschaft ver.di. Der TV-L beinhaltet ein neues Eingruppierungs- und Bewährungssystem. Mit Wirkung vom 01.01.2012 gibt es auch eine Entgeltordnung, in der geregelt wird, welcher Tätigkeit eine Entgeltgruppe zugeorndet wird. . Der TV-L sieht für Beschäftigte des Landes Niedersachsen eine regelmäßige Arbeitszeit von 39 Stunden und 48 Minuten pro Woche vor. Für bestimmte Mitarbeitende (u.a. Beschäftigte in Heimen und heilpädagogischen Einrichtungen) gilt weiterhin die 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit. Für Mitarbeitende in Kitas gilt diese verkürzte Arbeitszeit ausschließlich in Bremen, in Niedersachsen gilt 39 Stdn. 48 Min. auch für Kita-Beschäftigte. Der TV-L sieht eine jährliche Sonderzuwendung abgestuft nach der Eingruppierung vor, als abgemagerter Nachfolger von Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Für kirchliche Mitarbeitende gelten teilweise abweichende Regelungen (s.u.)

    Ab 01.01.2009 werden die Bestimmungen des TV-L auch für kirchliche Mitarbeitende der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen angewendet, wenn in der DVO nichts abweichendes geregelt ist. Eine Zusammenstellung der „Kirchenfassug“ des TV-L findet sich hier

    Weitere Informationen gibt es hier (Wikipedia) und hier (ver.di)

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