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  • MG

    Keine Sorge, so hart sind die Sitten nicht, dass Waffen mitgebracht werden müssen. Die Abkürzung MG verweist auf das Mitarbeitergesetz. In diesem Gesetz wird die Rechtsstellung des Mitarbeitenden geklärt. Insbesondere ist hier der Abschnitt IV von Interesse: Dort wird definiert wie der „Dritte Weg“ funktionieren soll, es werden Zusammensetzung und Spielregeln der ADK festgelegt. Im MG wird auch das Schlichtungsverfahren geregelt, für den Fall, dass die paritätisch besetzte ADK sich nicht einigen kann. Dieses Schlichtungsverfahren war in der derzeitigen Amtszeit der ADK zwischen den Vertretern der Mitarbeitenden und denen der Dienstherren sehr umstritten, die Arbeitnehmervertreter bestanden auf einer Änderung der sogenannte „Zwangsschlichtung“, wie das MG sie bis dahin vorsah. Erst nach langen Verhandlungen hat die Synode im März 2007 den gemeinsam ausgehandelten Kompromiss (ohne die Zwangsschlichtung) verabschiedet.

    Mit Wirkung ab 01.07.2008 wurde das MG angepasst:  Tarifänderungen im Land Niedersachsen können im kirchlichen Bereich nur wirksam werden, wenn eine der berechtigten Stellen einen entsprechenden Antrag stellt und dieser erfolgreich die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission durchläuft.

    Die aktuelle Version des MG findet sich hier