MVG
Das Mitarbeitervertretungsgesetz regelt die Mitbestimmungsrechte im Bereich der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen: von der Wahl der MAV über ihre Aufgaben und Befugnisse bis hin zur Schiedsstelle (für Streitigkeiten zwischen MAV und Leitung) ist hier umfassend geregelt, in welcher Form die Mitarbeitenden an Entscheidungsprozessen und Personalangelegenheiten beteiligt werden. Das MVG wird durch die Synode verabschiedet. Die aktuelle Version gibt es hier.
